Praxis Lohstr. 123 in Oberhausen

Praxis Lohstr. 123 in Oberhausen, 46047 Oberhausen
Profil

64% Weiterempfehlung

11 Bewertungen

BEWERTEN

Praxis Lohstr. 123 in Oberhausen

Organisation

Anschrift
Lohstr. 123
46047 Oberhausen
Telefon
0208 866210
Fax
0208 875666
Sprachen:
  • deutsch
  • Leistungen, Qualifikationen und mehr...

      • 1/5 Vertrauensverhältnis
      • 1/5 Eingebunden
      • 1/5 Qualität d. Behandlung
      • 1/5 Beratung
      • 1/5 Fachliche Kompetenz
      • 1/5 Organisation der Praxis
      • - Barrierefreiheit
      • 5/5 Wartezeit auf Termin
      • 5/5 Wartezeit in Wartezimmer
      • Nein Weiterempfehlung

      Kein Arzt für mich

      Dr. med. Klaus Schneider

      Trotz Überweisung und starken Schmerzen in den Füssen erfolgt keine Behandlung. Erst mal Zettel ausfüllen und Unterlagen von meinen Ärzten selber besorgen, danach gibt es dann einen Termin. Also erst mal keine Hilfe vom Arzt. Vom Neurologen bin ich aus therapiert, meine Medikamente wirken nicht mehr. Aber laut Personal Dr. Schneider soll erst mal der Hausarzt helfen. absolute Unverschämtheit !!!!!! MFG"

      23. Jan 2014

      • 2/5 Vertrauensverhältnis
      • 1/5 Eingebunden
      • 2/5 Qualität d. Behandlung
      • 1/5 Beratung
      • 3/5 Fachliche Kompetenz
      • 3/5 Organisation der Praxis
      • - Barrierefreiheit
      • 1/5 Wartezeit auf Termin
      • 4/5 Wartezeit in Wartezimmer
      • Nein Weiterempfehlung

      Behandlung widerrechtlich verweigert

      Dr. med. Klaus Schneider

      Herr Dr. Schneider ist der verantwortliche Leiter der Gemeinschaftspraxis Dres. Schneider/Schulz-Thielemann/Roos. Frau Dr. Alexandra Roos ist in dieser Praxis als Hausärztin tätig. Die Praxis hat die Behandlung meiner Mutter gegen unseren Wunsch abgebrochen, weil wir nicht dem Programm der "hausarztzentrierten Versorgung" zugestimmt haben. Das ist widerrechtlich, da die hausarztzentrierte Versorgung für Patienten freiwillig ist. Meine Mutter wurde am 22.04.2013 im Pflegeheim Haus Abendfrieden in Oberhausen aufgenommen. Dort hat Frau Dr. Roos sie seit dem 30.04.2013 als Hausärztin behandelt. Frau Dr. Roos betreut viele Patienten im Haus Abendfrieden und macht dort regelmäßige Visiten alle zwei Wochen dienstags. Beim Aufnahmegespräch wurde sie uns vom Haus Abendfrieden ausdrücklich als Hausärztin angeboten. Meine Mutter ist dement und hat Pflegestufe 3. Sie kann nur wenige Schritte laufen und ist auf ihren Rollstuhl angewiesen. Am 23.05.2013 wurde uns von Frau Dr. Roos ein Formular "Einverständniserklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung" vorgelegt, das wir nicht unterzeichnet haben. Hausarztzentrierte Versorgung bedeutet, daß man Fachärzte nur nach Absprache mit dem Hausarzt aufsuchen darf; das wünschten wir nicht. Nach der Visite von Frau Dr. Roos im Haus Abendfrieden am 11.06.2013 rief mich Schwester P. an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe abgelehnt, meine Mutter zu behandeln, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten. Hiergegen erhob ich am gleichen Tag schriftlich Widerspruch. Die Praxis setzte uns mit Schreiben vom 11.06.2013 eine Frist bis zum 25.06.2013, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, andernfalls würde sie die Behandlung meiner Mutter am 30.06.2013 beenden. So geschah es dann auch gegen unseren Willen. Wir sind nun gezwungen, bei jedem Arztbesuch mit einem Krankenwagen für Rollstühle quer durch die Stadt zum früheren Hausarzt zu fahren.

      25. Okt 2013

      • 2/5 Vertrauensverhältnis
      • 1/5 Eingebunden
      • 2/5 Qualität d. Behandlung
      • 2/5 Beratung
      • 3/5 Fachliche Kompetenz
      • 3/5 Organisation der Praxis
      • - Barrierefreiheit
      • 5/5 Wartezeit auf Termin
      • 4/5 Wartezeit in Wartezimmer
      • Nein Weiterempfehlung

      Behandlung widerrechtlich verweigert

      Dr. med. Alexandra Roos

      Frau Dr. Alexandra Roos aus der Praxis Schneider/Schulz-Thielemann/Roos hat die Behandlung meiner Mutter gegen unseren Wunsch abgebrochen, weil wir nicht dem Programm der "hausarztzen­trierten Versorgung" zugestimmt haben. Das ist widerrechtlich, da die hausarztzentrierte Versorgung für Patienten freiwillig ist. Meine Mutter wurde am 22.04.2013 im Pflegeheim Haus Abendfrieden in Oberhausen aufgenommen. Dort hat Frau Dr. Roos sie seit dem 30.04.2013 als Hausärztin behandelt. Frau Dr. Roos betreut viele Patienten im Haus Abendfrieden und macht dort regelmäßige Visiten alle zwei Wochen dienstags. Beim Aufnahmegespräch wurde sie uns vom Haus Abendfrieden ausdrücklich als Hausärztin angebo­ten. Meine Mutter ist dement und hat Pflegestufe 3. Sie kann nur wenige Schritte laufen und ist auf ihren Rollstuhl angewiesen. Am 23.05.2013 wurde uns von Frau Dr. Roos ein Formular "Einverständniserklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung" vorgelegt, das wir nicht unterzeichnet haben. Hausarztzentrierte Versorgung bedeutet, daß man Fachärzte nur nach Absprache mit dem Hausarzt aufsuchen darf; das wünschten wir nicht. Nach der Visite von Frau Dr. Roos im Haus Abendfrieden am 11.06.2013 rief mich Schwester P. an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe abgelehnt, meine Mutter zu behandeln, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten. Hiergegen erhob ich am gleichen Tag schriftlich Widerspruch. Die Praxis setzte uns mit Schrei­ben vom 11.06.2013 eine Frist bis zum 25.06.2013, die Einverständniserklärung zu unterschrei­ben, andernfalls würde sie die Behandlung meiner Mutter am 30.06.2013 beenden. So geschah es dann auch gegen unseren Willen. Wir sind nun gezwungen, bei jedem Arztbesuch mit einem Krankenwagen für Rollstühle quer durch die Stadt zum früheren Hausarzt zu fahren.

      25. Okt 2013

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